Kosten und Hinweise
Kosten und Hinweise
Hier finden Sie alles zu den vertraglichen Aspekten einer Vermittlung und anfallenden Gebühren.
AGB zum Tierüberlassungsvertrag
Stand: 01.03.2014
Gewährleistung
Der/die Übernehmer/-in übernimmt das Tier bzw. die Tiere wie besichtigt. Der Tierschutzverein Neuwied u. U. e.V. versichert, dass ihm, keine nachteiligen Eigenschaften und Krankheiten des Tieres bekannt sind. Wegen der oft ungewissen Herkunft und Vergangenheit des Tieres ist das Alter des Tieres eventuell geschätzt. Der Gesundheitszustand wird so bekannt gegeben, wie er bei sorgfältiger tierärztlicher Untersuchung festgestellt wurde. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ohne konkreten Anlass in der Regel keine speziellen oder aufwändigen Untersuchungen veranlasst werden. Der TSV kann deshalb nicht garantieren das Alter oder Gesundheitszustand tatsächlich den Angaben des Tierheimpersonals entsprechen. Sollten sich später andere Fakten ergeben, schließt der TSV jede Haftung und sämtliche Schadensersatzansprüche ausdrücklich aus.
Tierpflege
Der/die Übernehmer/-in verpflichtet sich, das Tier artgerecht und ausreichend zu füttern und zu tränken, es gut zu behandeln und zu pflegen, sowie ausreichenden Sozialkontakt und Familienanschluss zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzes und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung sind zu beachten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen und darf auch durch Dritte nicht geduldet werden.
Das Tier darf nicht an eine Kette oder eine sonstigen widrigen Anbindevorrichtung gelegt und nicht zum Ziehen von Lasten verwendet werden.
Tagsüber ist ihm ausreichend Auslauf zu gewähren. Zwinger oder überwiegende Außenhaltung (gilt nicht für Kleintiere) ist nicht gestattet.
Das Tier darf nicht zu vertragswidrigen Zwecken, insbesondere nicht zu Tierversuchen benutzt oder zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Tier darf keinesfalls gezüchtet werden.
Kastration von Katze/Kater
Um die Katzenpopulation einzudämmen, werden die Tiere von uns in der Regel nur gechippt und kastriert abgegeben. Wenn es sich um einen Katzenwelpen oder ein Jungtier handelt, verpflichtet sich der neue Halter, das Tier spätestens bis zum erreichten Alter von 6 Monaten bei einer/m Tierärztin/Tierarzt ihrer Wahl auf eigene Kosten kastrieren zu lassen.
Zur Sicherstellung der Kastration behält der Verein ein „Kastrationspfand“ ein, welches nach Vorlage einer tierärztlichen Kastrationsbescheinigung zurückerstattet wird.
Aufenthaltsort
Die Weitergabe bzw. Übereignung des Tieres an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet, in Ausnahmefälle und nur nach vorheriger Absprache aber möglich.
Der/die neue Besitzer/in verpflichtet sich, den Tierschutzverein Neuwied u. U. e.V. von jeder Änderung seines/ihres Namens oder seiner/ihrer Anschrift unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Es ist nicht gestattet das Tier unter einer anderen Adresse, als im Tierüberlassungsvertrag angegeben, zu halten
Das Entlaufen, das Abhandenkommen oder der Tod eines Tieres muss unverzüglich mitgeteilt werden.
Der Tierschutzverein kann sich durch seine Vertreter jederzeit ohne Vorankündigung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung des Vertrages am Ort der Haltung überzeugen.
Der Vermittlungsbogen ist Bestandteil des Vertrages und in der Anlage zum Tierüberlassungsvertrag beigefügt. Sofern die dort gemachten Angaben fehlerhaft sind und/oder den tatsächlichen Gegebenheiten beim Erwerber nicht entsprechen, steht dem Verein ein sofortiges Rücktrittsrecht zu. Das vermittelte Tier muss in diesem Fall sofort und ohne Erstattung der Schutzgebühr an den Verein bzw. dessen Vertreter/in herausgegeben werden.
Rechtliche Grundlagen
Der Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e. V. übernimmt keine Haftung für das übernommene Tier oder für durch das Tier hervorgerufene Schäden und keine Gewähr für dessen Eigenschaften oder Mängelfreiheit. Das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert.
Der Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. verpflichtet sich, das Tier für den Fall zurückzunehmen, dass der/die Übernehmer/in Vertragspflichten nicht mehr einhalten kann.
Sollte sich herausstellen, dass das Tier sich in einem psychisch oder körperlich unbefriedigendem Zustand befindet oder nicht zeitgerecht kastriert wurde, kann der Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. die Rückübereignung (nach Eigentumsübergang) fordern.
Mit Übernahme des Tieres sind Sie Halter im Sinne des § 833 BGB.
Bei Übernahme eines Hundes unterliegen Sie der Steuerpflicht. Bitte melden Sie daher Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme beim zuständigen Ordnungsamt an.
Verstößt der/die Übernehmer/in vorsätzlich oder fahrlässig gegen Vertragsabsprachen, kann der obige Tierschutzverein von dem Vertrag zurücktreten und die Rückgabe bzw. Rückübereignung begehren (§346 BGB).
Der/die neue Besitzer/in verpflichtet sich, für den Fall eines Vorstoßes gegen die vertraglichen Vereinbarungen eine Vertragsstrafe von bis zu 1.000 Euro je Einzelfall zu bezahlen.
Sollte ein Teil des Vertrages nichtig sein, bleibt das Vertragsverhältnis im Übrigen davon unberührt (§139 BGB). Der Gerichtsstand ist für beide Teile das für den Sitz vom Tierschutzverein Neuwied u. Umgebung e.V. örtlich zuständige Amtsgericht Neuwied.
Dieser Tierüberlassungsvertrag dient dem Wohle des Tieres und ist entsprechend zu interpretieren. Bei Rückgabe des Tieres erfolgt, unabhängig vom Abgabegrund, keine Erstattung der Schutzgebühr bzw. wird nach einer länger als 3 monatigen Haltung des Tieres die zu dem Zeitpunkt gültige Verzichtsgebühr fällig.
Gerichtsstand Neuwied
Hunde
Rüde, Hündin, Welpe 400 €
Senioren nach Absprache
jeweils inkl. Entwurmung, Impfung, Mikrochip
Katzen
Kater / Katze (kastriert) 150 €
Katzenwelpe (bis 6 Monate) 150 € + 50 € Kastrationskaution
Senior (ab 12 Jahre) 80 €
bei erwachsenen Katzen inkl. Entwurmung, Impfung, Kastration, Mikrochip
Katzenwelpen inkl. Entwurmung, Impfung, Mikrochip
Kaninchen
55 €
Alle Tiere werden RHD 1+2/Myxomatose geimpft, Böcke werden kastriert vermittelt
Meerschweinchen
35 €
Böcke werden kastriert vermittelt
Diverse Nager
Chinchilla 40 €
Chinchilla (kastriert) 50 €
Maus, Hamster, Zwerghamster, Ratte, Rennmäuse 10 € (bei kastrierten Tieren 5,- € Aufschlag)
Degu 20 € (bei kastrierten Tieren 5,- € Aufschlag)
Vögel
Nymphensittich / Prachtsittich 25 €
Wellensittich, Kanarienvogel, Prachtfinken 10 €
Kleinpapagei 40 €
Wenn sie ihr Tier abgeben müssen, sind sie bitte ehrlich zu uns, was Krankheiten und Eigenheiten des Tieres betrifft, denn viel zu oft wird uns zu wenig erzählt.
Oft stellen sich nach der Abgabe bei uns Krankheiten heraus die dem früheren Besitzer schon längst bekannt waren, uns aber verschwiegen wurden. Das bedeutet unnötiges Leid für das Tier und unnötige Tierarztkosten für das Tierheim.
Oft wird uns gesagt das Tier hat gebissen. Hier ist zu beachten das beißen und schnappen zwei ganz verschiedene Dinge sind. Kein Tier beißt ohne Grund, erläutern sie bitte ehrlich, warum und in welcher Situation das Tier dies getan hat. So haben wir wenigstens einen Ansatzpunkt um mit dem Tier zu arbeiten.
Sonst werden die Vermittlungschancen für dieses Tier, für eine lange Zeit, auf ein Minimum reduziert.
Hunde
Hunde – 150 €
„Gefährliche Hunde“ – 250 €
ggf. zzgl. Impfgebühr (bei nicht gültig geimpften Tieren) – 35 €
ggf. zzgl. Aufschlag bei nicht kastrierten Tieren – 100 €
ggf. zzgl. Aufschlag bei Tieren ohne Chip – 15 €
Katzen
Katzen – 50,-€
ggf. zzgl. Impfgebühr (bei nicht gültig geimpften Tieren) – 35 €
ggf. zzgl. Aufschlag bei nicht kastrierten Tieren – 35 €
ggf. zzgl. Aufschlag bei Tieren ohne Chip – 15 €
Kleintiere
Kaninchen – 15 €
Frettchen – 20 €
Meerschweinchen – 15 €
Chinchillas & Degus – 30 €
andere Kleintiere – 10 €
ggf. zzgl. Impfgebühr (bei nicht gültig geimpften Kaninchen oder Frettchen) – 35 €
ggf. zzgl. Aufschlag bei nicht kastrierten Frettchen, Meerschweinchen, Chinchillas oder Degus – 35 €
ggf. zzgl. Aufschlag bei nicht kastrierten Kaninchen – 30 €
Vögel – 5 €
Kleinpapagei 15 €
Andere Tiere nach Absprache
Hier finden Sie alles zu den vertraglichen Aspekten einer Vermittlung und anfallenden Gebühren.
AGB zum Tierüberlassungsvertrag
Stand: 01.03.2014
Gewährleistung
Der/die Übernehmer/-in übernimmt das Tier bzw. die Tiere wie besichtigt. Der Tierschutzverein Neuwied u. U. e.V. versichert, dass ihm, keine nachteiligen Eigenschaften und Krankheiten des Tieres bekannt sind. Wegen der oft ungewissen Herkunft und Vergangenheit des Tieres ist das Alter des Tieres eventuell geschätzt. Der Gesundheitszustand wird so bekannt gegeben, wie er bei sorgfältiger tierärztlicher Untersuchung festgestellt wurde. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ohne konkreten Anlass in der Regel keine speziellen oder aufwändigen Untersuchungen veranlasst werden. Der TSV kann deshalb nicht garantieren das Alter oder Gesundheitszustand tatsächlich den Angaben des Tierheimpersonals entsprechen. Sollten sich später andere Fakten ergeben, schließt der TSV jede Haftung und sämtliche Schadensersatzansprüche ausdrücklich aus.
Tierpflege
Der/die Übernehmer/-in verpflichtet sich, das Tier artgerecht und ausreichend zu füttern und zu tränken, es gut zu behandeln und zu pflegen, sowie ausreichenden Sozialkontakt und Familienanschluss zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzes und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung sind zu beachten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen und darf auch durch Dritte nicht geduldet werden.
Das Tier darf nicht an eine Kette oder eine sonstigen widrigen Anbindevorrichtung gelegt und nicht zum Ziehen von Lasten verwendet werden.
Tagsüber ist ihm ausreichend Auslauf zu gewähren. Zwinger oder überwiegende Außenhaltung (gilt nicht für Kleintiere) ist nicht gestattet.
Das Tier darf nicht zu vertragswidrigen Zwecken, insbesondere nicht zu Tierversuchen benutzt oder zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Tier darf keinesfalls gezüchtet werden.
Kastration von Katze/Kater
Um die Katzenpopulation einzudämmen, werden die Tiere von uns in der Regel nur gechippt und kastriert abgegeben. Wenn es sich um einen Katzenwelpen oder ein Jungtier handelt, verpflichtet sich der neue Halter, das Tier spätestens bis zum erreichten Alter von 6 Monaten bei einer/m Tierärztin/Tierarzt ihrer Wahl auf eigene Kosten kastrieren zu lassen.
Zur Sicherstellung der Kastration behält der Verein ein „Kastrationspfand“ ein, welches nach Vorlage einer tierärztlichen Kastrationsbescheinigung zurückerstattet wird.
Aufenthaltsort
Die Weitergabe bzw. Übereignung des Tieres an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet, in Ausnahmefälle und nur nach vorheriger Absprache aber möglich.
Der/die neue Besitzer/in verpflichtet sich, den Tierschutzverein Neuwied u. U. e.V. von jeder Änderung seines/ihres Namens oder seiner/ihrer Anschrift unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Es ist nicht gestattet das Tier unter einer anderen Adresse, als im Tierüberlassungsvertrag angegeben, zu halten
Das Entlaufen, das Abhandenkommen oder der Tod eines Tieres muss unverzüglich mitgeteilt werden.
Der Tierschutzverein kann sich durch seine Vertreter jederzeit ohne Vorankündigung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung des Vertrages am Ort der Haltung überzeugen.
Der Vermittlungsbogen ist Bestandteil des Vertrages und in der Anlage zum Tierüberlassungsvertrag beigefügt. Sofern die dort gemachten Angaben fehlerhaft sind und/oder den tatsächlichen Gegebenheiten beim Erwerber nicht entsprechen, steht dem Verein ein sofortiges Rücktrittsrecht zu. Das vermittelte Tier muss in diesem Fall sofort und ohne Erstattung der Schutzgebühr an den Verein bzw. dessen Vertreter/in herausgegeben werden.
Rechtliche Grundlagen
Der Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e. V. übernimmt keine Haftung für das übernommene Tier oder für durch das Tier hervorgerufene Schäden und keine Gewähr für dessen Eigenschaften oder Mängelfreiheit. Das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert.
Der Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. verpflichtet sich, das Tier für den Fall zurückzunehmen, dass der/die Übernehmer/in Vertragspflichten nicht mehr einhalten kann.
Sollte sich herausstellen, dass das Tier sich in einem psychisch oder körperlich unbefriedigendem Zustand befindet oder nicht zeitgerecht kastriert wurde, kann der Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. die Rückübereignung (nach Eigentumsübergang) fordern.
Mit Übernahme des Tieres sind Sie Halter im Sinne des § 833 BGB.
Bei Übernahme eines Hundes unterliegen Sie der Steuerpflicht. Bitte melden Sie daher Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme beim zuständigen Ordnungsamt an.
Verstößt der/die Übernehmer/in vorsätzlich oder fahrlässig gegen Vertragsabsprachen, kann der obige Tierschutzverein von dem Vertrag zurücktreten und die Rückgabe bzw. Rückübereignung begehren (§346 BGB).
Der/die neue Besitzer/in verpflichtet sich, für den Fall eines Vorstoßes gegen die vertraglichen Vereinbarungen eine Vertragsstrafe von bis zu 1.000 Euro je Einzelfall zu bezahlen.
Sollte ein Teil des Vertrages nichtig sein, bleibt das Vertragsverhältnis im Übrigen davon unberührt (§139 BGB). Der Gerichtsstand ist für beide Teile das für den Sitz vom Tierschutzverein Neuwied u. Umgebung e.V. örtlich zuständige Amtsgericht Neuwied.
Dieser Tierüberlassungsvertrag dient dem Wohle des Tieres und ist entsprechend zu interpretieren. Bei Rückgabe des Tieres erfolgt, unabhängig vom Abgabegrund, keine Erstattung der Schutzgebühr bzw. wird nach einer länger als 3 monatigen Haltung des Tieres die zu dem Zeitpunkt gültige Verzichtsgebühr fällig.
Gerichtsstand Neuwied
Hunde
Rüde, Hündin, Welpe 400 €
Senioren nach Absprache
jeweils inkl. Entwurmung, Impfung, Mikrochip
Katzen
Kater / Katze (kastriert) 150 €
Katzenwelpe (bis 6 Monate) 150 € + 50 € Kastrationskaution
Senior (ab 12 Jahre) 80 €
bei erwachsenen Katzen inkl. Entwurmung, Impfung, Kastration, Mikrochip
Katzenwelpen inkl. Entwurmung, Impfung, Mikrochip
Kaninchen
55 €
Alle Tiere werden RHD 1+2/Myxomatose geimpft, Böcke werden kastriert vermittelt
Meerschweinchen
35 €
Böcke werden kastriert vermittelt
Diverse Nager
Chinchilla 40 €
Chinchilla (kastriert) 50 €
Maus, Hamster, Zwerghamster, Ratte, Rennmäuse 10 € (bei kastrierten Tieren 5,- € Aufschlag)
Degu 20 € (bei kastrierten Tieren 5,- € Aufschlag)
Vögel
Nymphensittich / Prachtsittich 25 €
Wellensittich, Kanarienvogel, Prachtfinken 10 €
Kleinpapagei 40 €
Wenn sie ihr Tier abgeben müssen, sind sie bitte ehrlich zu uns, was Krankheiten und Eigenheiten des Tieres betrifft, denn viel zu oft wird uns zu wenig erzählt.
Oft stellen sich nach der Abgabe bei uns Krankheiten heraus die dem früheren Besitzer schon längst bekannt waren, uns aber verschwiegen wurden. Das bedeutet unnötiges Leid für das Tier und unnötige Tierarztkosten für das Tierheim.
Oft wird uns gesagt das Tier hat gebissen. Hier ist zu beachten das beißen und schnappen zwei ganz verschiedene Dinge sind. Kein Tier beißt ohne Grund, erläutern sie bitte ehrlich, warum und in welcher Situation das Tier dies getan hat. So haben wir wenigstens einen Ansatzpunkt um mit dem Tier zu arbeiten.
Sonst werden die Vermittlungschancen für dieses Tier, für eine lange Zeit, auf ein Minimum reduziert.
Hunde
Hunde – 150 €
„Gefährliche Hunde“ – 250 €
ggf. zzgl. Impfgebühr (bei nicht gültig geimpften Tieren) – 35 €
ggf. zzgl. Aufschlag bei nicht kastrierten Tieren – 100 €
ggf. zzgl. Aufschlag bei Tieren ohne Chip – 15 €
Katzen
Katzen – 50,-€
ggf. zzgl. Impfgebühr (bei nicht gültig geimpften Tieren) – 35 €
ggf. zzgl. Aufschlag bei nicht kastrierten Tieren – 35 €
ggf. zzgl. Aufschlag bei Tieren ohne Chip – 15 €
Kleintiere
Kaninchen – 15 €
Frettchen – 20 €
Meerschweinchen – 15 €
Chinchillas & Degus – 30 €
andere Kleintiere – 10 €
ggf. zzgl. Impfgebühr (bei nicht gültig geimpften Kaninchen oder Frettchen) – 35 €
ggf. zzgl. Aufschlag bei nicht kastrierten Frettchen, Meerschweinchen, Chinchillas oder Degus – 35 €
ggf. zzgl. Aufschlag bei nicht kastrierten Kaninchen – 30 €
Vögel – 5 €
Kleinpapagei 15 €
Andere Tiere nach Absprache